Nachsorge Orthopädie

Die postoperative Nachsorge ist für Menschen geeignet, die nach dem Eingriff bereits eine gewisse Selbstständigkeit wiedererlangt haben, aber noch der Unterstützung und Nachbehandlung vor der Rückkehr nach Hause bedürfen. Bitte senden Sie uns vor Ihrer Anreise die Kurverordnung, das Einweisungszeugnis oder Zuweiserformular Ihres Arztes zu.

  • Mit einer schriftlichen Kurverordnung werden die medizinischen Arzt- und Therapieleistungen von Ihrer Krankenkasse vollumfänglich übernommen (abzüglich Selbstbehalt und Franchise).
  • Die Kosten für das Zimmer inkl. Mahlzeiten werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt und können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Je nach Zusatzversicherung wird von diesen Kosten zwischen CHF 20.– bis 100.– / Tag von der Krankenkasse rückerstattet. Für allfällige Rückforderungen ist der Gast selber verantwortlich. Die Oberwaid stellt für solche Rückforderungen gerne eine Kopie der Originalrechnung aus.

Auf Wunsch bieten wir gerne ein persönliches Beratungsgespräch sowie eine Hausführung an, auf der Sie auch ein Beispielzimmer besichtigen können.

Nachsorge Innere Medizin

Mit einer schriftlichen Kurverordnung werden die medizinischen Arzt- und Therapieleistungen von Ihrer Krankenkasse vollumfänglich übernommen (abzüglich Selbstbehalt und Franchise).

Die Nachsorge ist angezeigt, wenn es keinen Anspruch auf eine stationäre Rehabilitation für das Krankheitsbild gibt, aber nach Austritt aus dem Spital ein Wechsel in den bisherigen Alltag noch nicht möglich oder zu früh erscheint. Anders gesagt - wenn es der Erholung und der Zeit für eine ärztlich und therapeutisch begleitete Regeneration bedarf. Je nach spezifischem Krankheitsbild und den individuellen Bedürfnissen, stellen wir einen entsprechenden Therapieplan mit Ihnen gemeinsam vor Ort zusammen.

Ihre Zimmerreservation nehmen wir gerne telefonisch oder per E-Mail entgegen. Bitte senden Sie uns vor Ihrer Anreise die Kurverordnung, das Einweisungszeugnis oder Zuweiserformular Ihres Arztes zu. Die Kosten für das Zimmer inkl. Mahlzeiten werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt und können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Je nach Zusatzversicherung wird von diesen Kosten zwischen CHF 20.– bis 100.– / Tag von der Krankenkasse rückerstattet. Für allfällige Rückforderungen ist der Gast selber verantwortlich. Die Oberwaid stellt für solche Rückforderungen gerne eine Kopie der Originalrechnung aus.

Auf Wunsch bieten wir gerne ein persönliches Beratungsgespräch sowie eine Hausführung an, auf welcher Sie auch ein Beispielzimmer besichtigen können.

 

 

 

 

 

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